Tarifvertrag charite e13

Forscher schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung ab. Diese große Gruppe umfasst Doktoranden und Postdocs, aber auch Nachwuchsgruppenleiter. Das Gehalt der Forscher wird in einem Tarifvertrag festgelegt, der zwischen dem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors und den Gewerkschaften ausgehandelt wird. Dies basiert entweder auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoeD), der für bund und länderweit gilt, oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern (TV-L). Ein Sonderfall ist Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder ist und mit den Gewerkschaften, dem TV-H, einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der von der jeweiligen Einrichtung gezahlte Satz ist in der Stellenausschreibung angegeben. Übernehmen beispielsweise Nachwuchsgruppenleiter ein Projekt mit mehr Forschungsverantwortung, werden sie in der Regel auch in eine höhere Lohngruppe eingeteilt. Theoretisch ist es für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter möglich, ein niedrigeres Gehalt als bisher zu erhalten, da er tatsächlich auf Erfahrungsstufe 1 von vorne anfangen müsste. Die Tarifverträge sehen jedoch vor, dass dies niemals geschehen darf und dass das Personal auf ein höheres Erfahrungsniveau mit mindestens dem gleichen Gehalt versetzt wird. Forschungsmitarbeiter sind Beamte, und ihr Tarifvertrag sieht eine jährliche Sonderzahlung vor. Dies ersetzt den früheren bezahlten Urlaub und Weihnachtsgeld.

Sie beträgt je nach Gehaltsband und Erfahrungsstufe zwischen 33 % und 60 % ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Es gibt auch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zusätzliche Leistungen werden auch an wissenschaftliche Mitarbeiter gezahlt, z.B. wenn sie besonders erfolgreich mit dem Erwerb von Drittmitteln sind. Allerdings sind diese Zusatzzahlungen in einigen Bundesländern nicht so üblich. Lediglich die TV-H-Vereinbarung sieht ein Kindergeld vor – ein Überbleibsel aus dem Bundesbeschäftigtentarif BAT, der nun durch TVoeD und TV-L ersetzt wurde. Charité – Universitätsmedizin Berlin bewerbungen-biochemie@charite.de Tarifverträge – attraktive Bezahlung mit regelmäßigen Erhöhungen und verbindlichen Rahmenbedingungen Wenn Forscher an eine andere Hochschule oder Forschungseinrichtung wechseln, kehren sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Start zurück. Die einschlägige Berufserfahrung und damit auch die bereits auf der jeweiligen Ebene verbrachte Zeit werden anerkannt. Dies muss jedoch beantragt werden. Wenn der neue Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, einen bestimmten Forscher einzustellen, kann er möglicherweise sogar ein höheres Lohnband aushandeln oder sogar früher als geplant auf ein höheres Erfahrungsniveau wechseln.

Dennoch können Forscher einen Lohnverlust erleben, wenn sie zwischen verschiedenen Tarifverträgen und Erfahrungsstufen wechseln. Es ist daher wichtig zu prüfen, wie sich diese Änderung auf Ihr Gehalt auswirkt, bevor Sie zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber wechseln. Die Gehälter der Doktoranden basieren auf dem Bundestarifvertrag (Tarif der Länder oder TV-L). Innerhalb der TV-L gibt es mehrere Bezahlstufen (Entgeltgruppe), aber Doktoranden werden in der Regel auf der Ebene TV-L E13 bezahlt. Innerhalb dieser Ebene gibt es drei Faktoren, die das tatsächliche Gehalt des Studenten bestimmen. Die erste ist die Gehaltsstufe (Stufe), die auf der Anzahl der Jahre Erfahrung basiert, die Sie haben. Die meisten Doktoranden beginnen mit Stufe 1 und durchlaufen die Noten, wenn sie Jahre des Dienstalters erwerben. Der nächste Faktor ist die Arbeitszeit (50%, 67%, 75% oder 100%) und den endgültigen Faktor, in welchem Bundesland sich die Universität befindet. Die Gehaltsrechner für jeden Staat finden Sie hier. Zum Beispiel beträgt die Gehaltsspanne für einen Doktoranden 3.438,27 bis 4.962,10 €, während die Spanne für einen 67%igen Doktoranden 2.303,65 bis 3.324,61 € beträgt.

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